Gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung ist der Zugang zum Unterricht nur mit einem negativen Coronatest zulässig. Die Testpflicht entfällt, sobald die 7-Tage Inzidenz gleichzeitig im Kreis und im Land stabil unter 35 liegt.
Die aktuelle Verfügung finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210527_coronaschvo_ab_28.05.2021_lesefassung.pdf
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